StudienabschlüsseJe nachdem, bei welcher Einrichtung man studiert hat, erhält man einen der vielen möglichen Studienabschlüsse. Studiert man an einer Universität in einem Diplom-Studiengang, so erhält man nach Beendigung des Studiums und nach erfolgreich bestandener Prüfung ein Diplom verliehen. Dasselbe Studium an einer Fachhochschule wird mit einem Diplom mit Zusatz "FH" beendet. Eine gleichwertige Alternative stellt der Abschluss als Magister dar. Dieser Abschluss wird meist in geisteswissenschaftlichen Fakultäten verliehen. Ein Magisterstudium ist dabei breiter gefächert als ein Diplomstudium, allerdings bereitet ein Magisterstudium aufgrund seiner Bandbreite auf keinen bestimmten Beruf vor. Die Bildungsminister aus 29 europäischen Ländern haben 1999 in Bologna beschlossen, vergleichbare Abschlüsse in allen Ländern einzuführen, was in Deutschland dazu führte, dass ein zweistufiges System eingeführt wird, mit dem Bachelor als erste Stufe und dem Magister/Master als zweite Stufe. Studenten, die die Fächer Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Rechtswissenschaft oder ein Lehramtsstudium gewählt haben, schliessen ihr Studium mit dem sogenannten 1. Staatsexamen ab, das aufgrund seiner überragenden Bedeutung nicht von den Bildungseinrichtungen selbst geprüft wird, sondern von staatlichen Prüfungsämtern durchgeführt wird. Bei Jura sind zwei Staatsexamen vorgesehen, wobei nach dem ersten ein mindestens zweijähriges Referendariat folgt. Bei Lehramtsstudiengängen gab es bisher auch zwei Staatsexamina, das wird aber momentan gerade umgestellt. Beim Medizinstudium gibt es zwei Staatsexamina. Studenten der katholischen oder evangelischen Theologie schliessen ihr Studium mit einem Lizenziat (lat.licentia=Lehrbefugnis) beziehungsweise dem "Ersten Kirchlichen Examen" ab. |